Steuerberater & Kanzlei📅 10. Mai 2026 · ⏱ 7 Min. Lesezeit
E-Rechnung und Steuerberater: Was Sie vor 2027 klären sollten
Kurzantwort: Ihr Steuerberater ist ein wichtiger Partner bei der Umstellung auf E-Rechnungen — aber die Pflicht liegt bei Ihnen als Unternehmen. Klären Sie jetzt: Welche Software ist kompatibel, wie werden Belege übermittelt und wie funktioniert die GoBD-Archivierung in Ihrem Workflow.
Die E-Rechnungspflicht betrifft nicht nur das Erstellen von Rechnungen — sie verändert auch den Workflow zwischen Unternehmen und Steuerberater. Wer frühzeitig mit seiner Kanzlei spricht, spart sich Stress kurz vor den Fristen 2027 und 2028.
Was der Steuerberater mit der E-Rechnungspflicht zu tun hat
Steuerberater spielen bei der E-Rechnungseinführung eine doppelte Rolle:
Als Berater
- Software-Empfehlungen geben
- Übergangsfristen erklären
- GoBD-Anforderungen prüfen
- Workflow optimieren
- Betriebsprüfungs-Risiken minimieren
Als Empfänger
- Muss E-Rechnungen empfangen können (seit 2025)
- DATEV-Anbindung für Belegimport
- Automatische Verbuchung von XML-Rechnungen
- Digitale Belegablage für Mandanten
Checkliste: Das sollten Sie mit dem Steuerberater besprechen
1Kann Ihre Kanzlei XRechnungen und ZUGFeRD empfangen?Wichtig seit Januar 2025 (Empfangspflicht)
2Welche Buchhaltungssoftware empfiehlt die Kanzlei?Idealerweise mit DATEV-Export und XRechnung-Erstellung
3Wie sollen Belege übermittelt werden?E-Mail, DATEV Unternehmen Online oder Upload-Portal
4Übernimmt die Kanzlei die GoBD-Archivierung?Oder müssen Sie selbst archivieren?
5Ab wann müssen Sie aktiv XRechnungen ausstellen?Je nach Umsatz: 2027 oder 2028
6Welche Übergangsregelungen nutzen Sie bis 2027?PDF mit Zustimmung des Empfängers noch erlaubt bis Ende 2026
Der optimale Workflow: KMU und Steuerberater
Empfohlener E-Rechnungs-Workflow
Ausgehende RechnungenKMU erstellt XRechnung oder ZUGFeRD in Buchhaltungssoftware (z. B. Lexoffice) → XML-Datei geht per E-Mail an Kunden → DATEV-Export geht automatisch zur Kanzlei
Eingehende RechnungenKMU empfängt XRechnung per E-Mail → lädt XML in Buchhaltungssoftware → Software importiert Daten automatisch → Kanzlei prüft und bucht via DATEV
ArchivierungXML-Originaldateien werden in Buchhaltungssoftware unveränderbar gespeichert → GoBD-konforme Aufbewahrung 8 Jahre → keine Papierkopien nötig
Häufige Fragen: E-Rechnung und Steuerberater
Steuerberater sind Unternehmer und müssen ab 2027/2028 E-Rechnungen empfangen können (Empfangspflicht gilt seit 2025). Die meisten Steuerkanzleien, die DATEV nutzen, sind bereits vorbereitet — fragen Sie Ihre Kanzlei, ob eingehende XRechnungen akzeptiert werden.
Viele Steuerkanzleien bieten die Erstellung von E-Rechnungen als Dienstleistung an — besonders wenn die Mandanten DATEV Unternehmen Online nutzen. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an, ob er die XRechnung-Erstellung in seinen Service integriert oder eine kompatible Buchhaltungssoftware empfiehlt.
E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) müssen im Originalformat (XML bzw. PDF+XML) GoBD-konform aufbewahrt werden — mindestens 8 Jahre für Belege ab 2025. Bei der Betriebsprüfung können die Prüfer Zugriff auf die Original-XML-Dateien verlangen. Ausgedruckte Kopien ersetzen die elektronische Archivierung nicht.
Die meisten DATEV-affinen Steuerberater empfehlen Lexoffice (beste DATEV-Integration) oder DATEV Unternehmen Online direkt. Für kleine Betriebe ohne komplexe Buchhaltung werden auch sevDesk und FastBill empfohlen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach seiner bevorzugten Schnittstelle.
Nein. Die E-Rechnungspflicht liegt beim Unternehmen, nicht beim Steuerberater. Der Steuerberater kann beraten, welches System passend ist, und bei der Einrichtung helfen — die Einführung und den laufenden Betrieb müssen Sie als Unternehmen selbst sicherstellen.
Ja. Viele KMU senden E-Rechnungen (als XML oder ZUGFeRD-PDF) per E-Mail an ihren Steuerberater. Einige Kanzleien nutzen sichere Upload-Portale (z. B. DATEV Unternehmen Online). Fragen Sie Ihre Kanzlei, wie sie eingehende Belege bevorzugt empfängt.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sprechen Sie mit einem zertifizierten Steuerberater über die individuelle Umsetzung in Ihrem Unternehmen.